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Ab Dezember neue Schiedsperson für den Bezirk Remagen II gesucht

28.09.2023

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Das Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch, kostengünstig und entlastet die Gerichte.

Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung, sondern eine pauschale Aufwandsentschädigung.

Schiedsperson kann werden, wer nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet ist, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, keine Vorstrafen hat, nicht unter Betreuung steht, mindestens 30 Jahre alt ist, im Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz hat und nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Zusätzlich sollte die Schiedsperson schreibgewandt sein, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören haben sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung mitbringen.

Eine hinreichende Ausbildung erfolgt nach der Ernennung zur Schiedsperson durch Schiedsamtsseminare und regionale Fortbildungsveranstaltungen.

Wer sich für das Schiedsamt interessiert kann sich bis Dienstag, den 31. Oktober 2023, schriftlich bei der

Stadt Remagen

Rechtsamt

Bachstraße 2

53424 Remagen

oder per E-Mail an dominique.trueller@remagen.de

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