Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation Direkt zur Suche Direkt zum Fußbereich
Barrierefrei - Start mit Tabulator

Fördermittel


Hier erhalten Sie einen ersten Überblick und Links über Förderprogramme für Privtpersonen rund um das Thema 'Wohnen'


Fördermöglichkeiten „Wohnraum”

Bundesförderung durch die KfW Bank (www.kfw.de)

Förderkredite und Zuschüsse für den Bau neuer Häuser und Eigentumswohnungen 
  • Wohneigentumsprogramm - Kredit 124
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens - Kredit 134

Landesförderung durch Kredite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

  • Neubau oder Kauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
  • Ausbau, Umbau, Erweiterung zur Selbstnutzung, Ersatzneubau nach Abriss
  • Ankauf der bereits selbst bewohnten Mietwohnung
  • Errichtung und der Ersterwerb von Mietwohnungen für Mieterhaushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten
  • Modernisierung von Mietwohnungen
  • Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau nach Abriss, Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von Wohnraum für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften.

Landesförderung durch Zuschüsse der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Mit dem Programm „Wohnen in Orts- und Stadtkernen” werden folgende Ziele verfolgt:

  • Förderung neuer Wohnformen, wie gemeinschaftliches, generationenverbindendes oder seniorenfreundliches Wohnen
  • die Herstellung von barrierefreiem Wohnraum
  • Stärkung der innerörtlichen und innerstädtischen Strukturen
  • Erhöhung der Attraktivität dieser Gebiete für Wohnen und Arbeiten
  • Erhaltung bzw. Verbesserung der sozialen, kulturellen, freizeitbezogenen und Versorgungsinfrastruktur
  • Beseitigung städtebaulicher und struktureller Missstände
  • Reaktivierung von Brachflächen

Gefördert werden hierbei:

  • Bauprojekte in innerörtlichen/innerstädtischen Lagen von Kommunen, die einen Beitrag zu o.g. Zielen leisten.
  • Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, Ersatzbaumaßnahmen (Errichtung eines neuen Wohngebäudes nach Abriss eines Bestandsgebäudes auf demselben Grundstück), soweit sie in innerörtlichen Lagen durchgeführt werden und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung auf der im Eigentum des Antragstellers stehenden Wohnanlage.
  • Neubaumaßnahmen werden nur gefördert, wenn sie im Zusammenhang mit einer der vorbezeichneten Baumaßnahmen stehen.
  • Das zu fördernde Vorhaben muss mindestens vier abgeschlossene Wohneinheiten umfassen. Bei der Planung und dem Bau der Wohnungen ist die DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Teil 2: Wohnungen zugrunde zu legen. Die nutzbare Wohnfläche muss nach Fertigstellung mindestens 60 % betragen.
  • Vorrangig werden solche Maßnahmen gefördert, bei denen barrierefreier Wohnraum sowie Wohnraum für gemeinsames Wohnen von älteren Menschen und jungen Familien geschaffen wird.

Fördermöglichkeiten „Energetische Sanierung und erneuerbare Energien”

Bundesförderung durch die KfW Bank für den Kauf und die Sanierung einer bestehenden Immobilie
  • Wohneigentumsprogramm – Kredit 124
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens  – Kredit 134
  • effiziente Gebäude Wohngebäude  – Kredit 261
  • Erneuerbare Energien Standard - Kredit 270
  • Altersgerecht Umbauen - Kredit 159


Bundesförderung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Landesförderung durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Eine nicht abschließende Liste mit dem Zugang zu allgemeinen Informationen zum Thema energiesparendes Bauen erhalten Sie z.B. auf den Internetseiten der Kreisverwaltung Ahrweiler. Dort finden Sie auch weitergehende Verknüpfungen, wie etwa zu dem Solardachkataster oder Informationen über das Ziel einer 100% erneuerbaren energie region.

Modernisierung von Eigentum oder Mietwohnungen


Fördermöglichkeiten „Studentisches Wohnen”


Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Sollten Sie weitere Progamme kennen oder ein Link auf ein nicht mehr bestehendes Programm führen, sind wir für Ihre Hinweise und Anregungen dankbar.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der genannten Konditionen wird von Seiten der Stadt Remagen keine Gewähr übernommen.

Ansprechpartner

Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
Peter Günther
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
Matthias Kunz
02642 20144
02642 2017744
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen