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Grundsteuer und Gewerbesteuer steigen

20.01.2023

Landesregierung zwingt Remagen zu Steuererhöhungen

In Rheinland-Pfalz ist mit Beginn des Jahres 2023 ein neues Finanzierungsmodell für die Kommunen in Kraft getreten. Ende 2022 hatten Landesregierung und Landtag den neuen kommunalen Finanzausgleich beschlossen. Kernstück der Neuerungen ist insbesondere die Erhöhung der sogenannten Nivellierungssätze für die Hebesätze der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer. Grundsteuer müssen alle Eigentümer*innen von Grundstücken zahlen, unabhängig ob diese bebaut oder unbebaut sind. Gewerbesteuer wird von Gewerbetrieben erhoben.

Grundsätzlich legt jede Kommune die Hebesätze selber fest. Bleibt man allerdings unter den vom Land vorgegebenen Nivellierungssätzen, dann riskiert man gegebenenfalls Kürzungen bei der Mittelzuweisung über Förderprogramme, da man aus Sicht des Landes die eigene Finanzkraft nicht ausschöpft.

Remagen hat seit 2014 einen Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 365 Prozentpunkten und entsprach damit den bisherigen Nivellierungssätzen des Landes. Der neue Nivellierungssatz für die Grundsteuer B liegt um 100 Prozentpunkte höher und beträgt damit 465. „Remagen hätte mit einer entsprechenden Erhöhung zwar über 580.000 EUR mehr einnehmen können, 580.000 EUR aber, die unmittelbar die Bürgerinnen und Bürger belastet hätten. Und das in einer Zeit, in der ohnehin alles teurer geworden ist“, verdeutlicht Bürgermeister Björn Ingendahl sein Unverständnis für die aktuelle Entscheidung der Landesregierung.

Vor diesem Hintergrund hatte Bürgermeister Ingendahl dem Rat der Stadt Remagen im Dezember vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer B nur moderat um 50 Punkte auf 415 Prozentpunkte anzuheben. Der Rat folgte diesem Vorschlag mit großer Mehrheit. „Wir geben die vom Land geforderte finanzielle Belastung der Eigentümer*innen in diesen ohnehin schwierigen Zeiten damit nicht vollständig an unsere Bürger*innen weiter“, unterstreicht Ingendahl diese Entscheidung.

Alle Grundstückseigentümer*innen werden im Februar neue Abgabenbescheide per Post erhalten.

Perspektivisch plant das Land den Nivellierungssatz für die Grundsteuer B weiter deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig steht in 2025 noch die bundesweite Grundsteuerreform ins Haus, deren Auswirkungen aktuell nur schwer abzuschätzen sind.

Bei der Gewerbesteuer folgte der Rat notgedrungen den Vorgaben der Landesregierung und hat für das Jahr 2023 den Hebesatz von bisher 365 Prozentpunkten auf 400 Prozentpunkte heraufgesetzt.