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Briefwahlunterlagen zur Wahl der Landrätin/des Landrates online beantragen

19.01.2022

Beantragung über die Homepage der Stadt Remagen - NUR BIS 19. Januar 12.00 Uhr

Zu der am 23. Januar 2022 stattfindenden Wahl der Landrätin/des Landrates (Stichwahl 06.02.2022) werden in der 51. Kalenderwoche die Wahlbenachrichtigungen zugestellt.

Bereits ab dem 17. Dezember 2021 wird auf der Homepage der Stadtverwaltung Remagen unter www.remagen.de die Möglichkeit geschaffen, die Briefwahlunterlagen direkt online zu beantragen (in einem Vorgang auch für die gegebenenfalls anstehende Stichwahl). Dafür muss auf der Startseite der Button „Online-Wahlschein Landrätin/Landrat beantragen – hier“ ausgewählt werden und schon ist über die Eingabe der persönlichen Daten, die Beantragung, ohne Papier und Postversand, möglich. Bereits am nächsten Tag werden die Unterlagen erstellt und umgehend zugesandt. Der einfachste Weg, schnell und kostensparend die Briefwahlunterlagen anzufordern.

Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Antragsformen (postalisch oder per E-Mail) zu nutzen. In diesem Fall bitten wir darauf zu achten, dass der umseitige Briefwahlantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Bei der Beantragung per E-Mail ist zu berücksichtigen, dass die Beantragung für jede Person einzeln vorgenommen werden muss.


ONLINE-BEANTRAGUNG NUR BIS ZUM 19. JANUAR 2022,  12.00 UHR MÖGLICH