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Richtlinie zur Förderung der hausärztlichen Versorgung

Eine wohnortnahe und verlässliche medizinische Versorgung ist ein zentraler Pfeiler für die Lebensqualität und Attraktivität einer Stadt. Um die hausärztliche Versorgung in Remagen nachhaltig zu sichern und zukunftsfähig aufzustellen, hat die Stadtverwaltung eine kommunale Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Mit Förderanreizen werden gezielt Medizinerinnen und Mediziner, die sich in Remagen niederlassen, bestehende Praxen weiterführen oder in moderne Ausstattung investieren möchten, unterstützt.

Die Richtlinie ergänzt bestehende Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz und der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften sowie Medizinische Versorgungszentren, die im gesamten Stadtgebiet – einschließlich aller Ortsbezirke – tätig sind oder werden möchten.

Das Förderangebot ist breit gefächert und deckt wesentliche Aspekte der modernen Praxisgestaltung ab:

Die Förderung ist als freiwillige Leistung der Stadt konzipiert und darauf ausgelegt, Versorgungslücken zu vermeiden und bestehende Kapazitäten langfristig zu stabilisieren.

Die Richtlinie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2028.


Interessierte Medizinerinnen und Mediziner können ihre Anträge bei der Stadtverwaltung Remagen einreichen.

Antrag auf Gewährleistung einer Förderung

Förderrichtlinie für Hausärzte*innen in Remagen


Ansprechpartner

Stadt Remagen
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Stadtmarketing, Tourismus und Kultur
Marc Bors
02642 201150
Touristinformation, Josefstraße 1
53424 Remagen