Richtlinie zur Förderung der hausärztlichen Versorgung
Eine wohnortnahe und verlässliche medizinische Versorgung ist ein zentraler Pfeiler für die Lebensqualität und Attraktivität einer Stadt. Um die hausärztliche Versorgung in Remagen nachhaltig zu sichern und zukunftsfähig aufzustellen, hat die Stadtverwaltung eine kommunale Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Mit Förderanreizen werden gezielt Medizinerinnen und Mediziner, die sich in Remagen niederlassen, bestehende Praxen weiterführen oder in moderne Ausstattung investieren möchten, unterstützt.
Die Richtlinie ergänzt bestehende Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz und der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften sowie Medizinische Versorgungszentren, die im gesamten Stadtgebiet – einschließlich aller Ortsbezirke – tätig sind oder werden möchten.
Das Förderangebot ist breit gefächert und deckt wesentliche Aspekte der modernen Praxisgestaltung ab:
- Neugründungen und Übernahmen: Praxisgründerinnen und -gründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger können pauschal mit bis zu 30.000 Euro unterstützt werden.
- Investitionen in die Zukunft: Für die Modernisierung, die Schaffung von Barrierefreiheit oder die Anschaffung notwendiger medizinischer Geräte stellt die Stadt Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro bereit.
- Ausbau des hausärztlichen Angebotes: Um den Zugang zur Versorgung zu verbessern, wird die Einrichtung von Zweigpraxen sowie die Anstellung zusätzlicher Hausärztinnen und -ärzte mit bis zu 20.000 Euro gefördert.
Die Förderung ist als freiwillige Leistung der Stadt konzipiert und darauf ausgelegt, Versorgungslücken zu vermeiden und bestehende Kapazitäten langfristig zu stabilisieren.
Die Richtlinie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2028.
Ansprechpartner
53424 Remagen