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Satzungen & Verordnungen

Im folgenden können Sie die Texte der verschiedenen Satzungen und Verordnungen der Stadt Remagen durch einfaches Klicken als PDF-Datei downloaden und lesen.

Satzungen der Stadt Remagen

Allgemeine Entwässerungssatzung
Die Allgemeine Entwässerungssatzung regelt die technischen Bestimmungen für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz.

Allgemeine Wasserversorgungssatzung
Die Allgemeine Wasserversorgungssatzung regelt die technischen Bestimmungen für den Wasserhausanschluss.

Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen
In der Ausbaubeitragssatzung ist die Berechnung des Ausbaubeitrags nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes geregelt. Dieser wird beim Ausbau einer vorhandenen Verkehrsanlage erhoben.

Baumschutzsatzung
Durch die Baumschutzsatzung sind Bäume ab einen Stammumfang von 0,80 m (gemessen in einer Höhe von 1 m) geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

Betriebssatzung Stadtwerke (Abwasserbeseitigung)
In der Betriebssatzung Stadtwerke (Abwasserbeseitigung) sind die Zuständigkeiten zwischen der Stadt (Eigenbetrieb) und dem Betriebsführer (EVM) geregelt.

Betriebssatzung Stadtwerke (Wasserversorgung)
In der Betriebssatzung Stadtwerke (Wasserbeseitigung) sind die Zuständigkeiten zwischen der Stadt (Eigenbetrieb) und dem Betriebsführer (EVM) geregelt.

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung
Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung enthält Festsetzungen über die Gebühren und Beiträge für den einmaligen Beitrag, Laufende Entgelte, Gebühren für Gruben.

Erschließungsbeitragssatzung
Bei der erstmaligen Herstellung einer Verkehrsanlage wird ein Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch fällig. Die Satzung regelt die Berechnung des Erschließungsbeitrags.

Euro-Anpassungs-Satzung
Durch die Euroanpassungssatzung wurden die in den einzelnen Satzungen festgesetzten DM-Gebühren und Beiträge in Euro festgelegt.

Friedhofssatzung
Die Friedhofssatzung regelt die Bestattungsformen sowie die Gestaltung der Gräber und enthält friedhofsrechtliche Anordnungen.

Friedhofsgebührensatzung
In der Friedhofsgebührensatzung sind die Gebühren über den Erstankauf von Grabstätten und deren Verlängerung festgelegt.

Gestaltungssatzung
In der Gestaltungssatzung finden sich örtliche Bauvorschriften für die Kernstadt Remagen zwischen den Achsen
Fährgasse/Seelenstraße, Rheinpromenade, Deichweg und Bahndamm. Sie enthält insbesondere Regelungen über die äußere Gestaltung von Gebäuden (Gliederung, Material, Farbe), die Ausführung von Fenstern, Türen, Schaufenstern, Markisen und sonstigen Bauteilen und die Ausführung von Werbeanlagen, Schaukästen und Warenautomaten.

Hauptsatzung der Stadt Remagen
In der Hauptsatzung sind die Bildung, Größe und Zuständigkeit von Ausschüssen und Ortsbeiräten sowie die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der städtischen Gremien und der Beigeordneten

Hundesteuersatzung
Die Hundesteuersatzung enthält Regelungen zur Erhebung der Hundesteuer.

Satzung der Maria May Stiftung
Maria May hat ihr Vermögen zu bestimmten Bedingungen der Stadt Remagen hinterlassen. Zur Verwaltung dieses Vermögens wurde die Maria-May-Stiftung gegründet. Aus dieser Stiftung wird jährlich eine Weihnachtszuwendung an bedürftige Menschen ausgezahlt.

Satzung Kostenersatz und Gebührenerhebung der Feuerwehr
In der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Remagen werden die Kosten und Gebühren, die mit Verursachern von Feuerwehreinsätzen abgerechnet werden, festgelegt.

Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen nach § 47 Abs. 4 Landesbauordnung
Kann ein Bauherr die nach der Stellplatzsatzung notwendige Anzahl an Stellplätzen nicht nachweisen, steht ihm die Möglichkeit offen, sich nach Zustimmung durch den Ortsbeirat gegen Zahlung einer Stellplatzablöse von der Nachweispflicht ganz oder teilweise befreien zu lassen. Die Satzung regelt die Höhe der Ablösebeträge, die im Bereich der Remagener Kernstadt bzw. im restlichen Stadtgebiet zu zahlen sind.

Satzung über die Benutzung gemeindlicher Feldwege
Die Vorschriften dieser Satzung gelten für die nichtöffentlichen Feld- und Waldwege der Stadt und regeln deren Benutzung.

Satzung über die Einrichtung des Beirates für Migration und Integration
Die Satzung über die Einrichtung des Beirates für Migration und Integration beinhaltet die Zusammensetzung und die Aufgaben des Beirates für Migration und Integration.

Satzung der Stadt Remagen über die Einrichtung eines Jugendbeirates
Die Satzung über die Einrichtung des Jugendbeirates beinhaltet die Zusammensetzung und die Aufgaben des Jugendbeirates.

Satzung der Stadt Remagen über die Einrichtung eines Inklusions- und Seniorenbeirates
Die Satzung über die Einrichtung des Inklusions- und Seniorenbeirates beinhaltet die Zusammensetzung und die Aufgaben des Beirates.

Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen
Bei der Ausweisung neuer Baugebiete sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Deren Kosten sind von den Eigentümern der neu geschaffenen Baugrundstücke zu erstatten. Die Zuordnung legt der jeweilige Bebauungsplan fest. In der Satzung ist die Berechnung des Kostenerstattungsbeitrags geregelt.

Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze
Bauliche Anlagen dürfen nur errichtet werden, wenn für den hierdurch zu erwartenden Zugangs- und Abgangsverkehr Stellplätze in ausreichender Zahl nachgewiesen werden. Die Satzung regelt in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzungen die Anzahl der notwendigen Stellplätze.

Satzung über die Reinigung von öffentlichen Straßen
In der Satzung über die Reinigung von öffentlichen Straßen ist festgesetzt, wann die Straßen in welchen Bereichen durch den Bürger gereinigt bzw. vom Schnee zu räumen sind.

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Stadt Remagen
Die Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen trifft Regelungen über die Inanspruchnahme
öffentlicher Verkehrsräume. Ebenfalls hierin geregelt sind die Vorschriften zur Plakatierung.

Satzung der städtischen Kindertagesstätten in Remagen
Die Satzung der städtischen Kindertagesstätten in Remagen beinhaltet Regelungen über die Aufnahme, Beendigung und Nutzung der städtischen Kindertagesstätten.

Satzung über steuerbegünstigte Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätten
Die Stadt Remagen verfolgt mit dem Betrieb ihrer Kindertagesstätten St. Anna und Goetheknirpse in Remagen, der Kindertagesstätte Unkelbach, der Kindertagesstätte Oedinger Höhenzwerge und dem Kindergarten Pusteblume in Kripp ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Der Satzungszweck wird durch die Unterhaltung der Kindertagesstätten verwirklicht.

Vergnügungssteuersatzung
In der Vergnügungssteuersatzung ist festgesetzt, welche Veranstaltungen und welche Geräte (u.a. Spielgeräte) im Stadtgebiet vergnügungssteuerpflichtig sind.

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Remagen erhebt als örtliche Aufwandssteuer eine Zweitwohnungssteuer. Alle Regelungen diesbezüglich beinhaltet die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer.



Verordnungen und sonstiges Ortsrecht

Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Bei den allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser handelt es sich um eine bundesweite allgemeine
Bestimmung über die Versorgung mit Wasser. Sie enthält Regelungen vom Vertragsabschluss über Hausanschluss, Zähler, technische Anschlussbedingungen bis zur Einstellung der Versorgung.

Gefahrenabwehrverordnung
Die Gefahrenabwehrverordnung dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und regelt das Verhalten auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt.

Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Remagen
In der Geschäftsordnung ist das Verfahren zum Ablauf der Rats- und Ausschusssitzungen geregelt.

Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung
In den zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung sind in Anlehnung an die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser Regelungen speziell nur für den Eigenbetrieb Wasser in Remagen getroffen.