Haushalt
Der Haushaltsplan ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Gemeinden. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltverordnung wird für jedes Jahr ein Haushaltsplan für die Stadt Remagen aufgestellt.
Der Haushalt wird dabei in Form einer Satzung durch den Stadtrat im Rahmen der Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden verabschiedet. Grundlage der Haushaltssatzung ist dabei der sogenannte Haushaltsplan. Er enthält alle voraussichtlichen Erträge und alle prognostizierten Aufwendungen (Ergebnishaushalt) sowie alle voraussichtlich eingehenden Einzahlungen und die zu erwartenden Auszahlungen (Finanzhaushalt). Der Haushalt ist dabei u.a. Ermächtigungsgrundlage für die Stadt Remagen, die notwendigen Aufgaben durchzuführen und die hierfür erforderlichen Erträge zu erwirtschaften.
In
der Haushaltssatzung selbst werden darüber hinaus z.B. auch
Festsetzungen für die Höhe der kommunalen Steuersätze für das
Haushaltsjahr getroffen, was sich in den dann zu erstellenden
Steuerbescheiden für z.B. die Gewerbesteuer und Grundsteuer bei jedem
einzelnen Bürger widerspiegelt.
Haushaltsplan 2023
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Remagen für das Jahr 2023 wurde am 12.12.2022 vom Stadtrat beschlossen. Die Genehmigung der Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde wurde am 20.01.2023 erteilt.
Haushaltspläne der vergangenen Jahre