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Heiraten

Heiraten in Remagen

Die Hochzeit

Der Tag der Hochzeit zählt sicher zu den wichtigsten und schönsten Tagen im Leben eines Menschen. Der Bund fürs Leben ist ein ganz besonderes Ereignis, das jedoch gut geplant sein will.

Um Ihnen bei der Organisation der Hochzeitsfeier zu helfen, geben wir Ihnen hier erste wichtige Informationen. Sollten Sie konkrete Fragen zur Trauung haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir werden Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen.

Terminhinweis 2024:
In der Zeit vom 03.06. bis 07.06. sowie am 02.08. und 09.08.2024 können aus personellen Gründen keine Trauungen durchgeführt werden.

Persönlich erreichen Sie uns:
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von Montag, Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Nach Vereinbarung ist ein Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

 

Standesamt Remagen

Bachstraße 7 (2.Etage)

53424 Remagen

Fax: 02642 20127


zuständige Mitarbeiter:

Standesbeamter Uwe Heuser

02642 20134

uwe.heuser@remagen.de


Standesbeamter Manuel Pöhr

02642 20132

manuel.poehr@remagen.de



 

Stadt Remagen


Die Trauzimmer in und um Remagen

Stadt RemagenTrauzimmer des Verwaltungsneubaus

Im Trauzimmer des Verwaltungsneubaus (Bachstraße 5-7) können Sie heiraten. Dieses ist auch für Rollstuhlfahrer erreichbar. Hier ist Platz für Hochzeitsgesellschaften von bis zu 30 Personen. Aktuell steht dieses Zimmer aufgrund der Umbauarbeiten des Rathauses nicht zur Verfügung.

Kosten


Stadt RemagenFreiligrath-Burgzimmer am Rolandsbogen


Erleben Sie glückliche Momente zu zweit ganz romantisch – 150 Meter über dem Rhein im Freiligrath-Burgzimmer auf dem Rolandsbogen. Der Rolandsbogen ist das letzte Überbleibsel der Burg Rolandseck aus dem Jahr 1040. 1673 stürzte bei einem heftigen Unwetter die letzte starke Mauer der Burg ein. Nur ein Bogenfenster blieb stehen, das man fortan Rolandsbogen nannte. Unterhalb des Rolandsbogens befindet sich das Freiligrath-Burgzimmer. In dieser offiziellen Zweigstelle des Standesamtes Remagen können sich Heiratswillige jeweils freitags von 12 bis 15 Uhr das „Ja-Wort“ geben.

Generell können maximal 50 Personen an den Trauungen teilnehmen. Das Zimmer ist jedoch nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.

Wir bitten zu beachten, dass
  • es auf dem Rolandsbogen untersagt ist, Reis, Plastikherzen etc. zu werfen. Bei Nichtbeachtung werden vom Eigentümer des Rolandsbogen Reinigungskosten erhoben.
  • der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt ist.

Kosten


Stadt RemagenBahnhof Rolandseck


Der Bahnhof Rolandseck wurde 1856 bis 1858 erbaut. Er gilt heute als bedeutendes Kulturdenkmal der rheinischen Kunstgeschichte und bietet einen attraktiven Rahmen für eine standesamtliche Trauung. Im kleinen Festsaal können sich Heiratswillige jeweils donnerstags von 10 bis 15 Uhr das „Ja-Wort“ geben.
Das Trauzimmer bietet generell Platz für 30 Gäste und ist barrierefrei zu erreichen.

Kosten »


Stadt Remagen

Trauungen im Trauzimmer Oberwinter

Auch Oberwinter bietet ein ganz besonderes Ambiente: Im Jahr 1998 wurde das Trauzimmer aus zwei Räumen im ehemaligen Franziskanerkloster in Oberwinter geschaffen. Das Trauzimmer wurde durch das Möbelschreinerunternehmen Wibbelt aus Aachen in den Raum hineingeplant und von Hand geschreinert.

Seitdem finden hier in einer weiteren offiziellen Zweigstelle des Standesamtes Remagen Trauungen statt. Das Trauzimmer Oberwinter befindet sich in der Hauptstraße 58. Es ist für Hochzeitsgesellschaften von maximal 18 Personen nutzbar und barrierefrei zu erreichen.

Kosten

Stadt Remagen

Heiraten in der St. Anna Kapelle

Die im neugotischen Stil erbaute St. Anna Kapelle, wurde 1906 errichtet. Sie gehörte zum St. Anna-Kloster Remagen, der Heimat der Schwestern des Franziskanerinnen-Ordens. Seit Entwidmung in den 70er Jahren wird sie nicht mehr für kirchliche Zwecke genutzt.

Nach aufwendiger Restauration steht sie seit April 2015 u.a. auch für standesamtliche Trauungen zur Verfügung. Sie bietet Platz für Hochzeitsgesellschaften von maximal 80 Personen und ist barrierefrei zu erreichen.


Kosten
Heiraten Break


Allgemeine Informationen zur Eheschließung

Da das Personenstandswesen sehr umfangreich ist, ist es schwierig, alle Fragen abschließend hier zu beantworten. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick über die notwendigen Schritte. Sollten Sie konkrete Fragen zur Trauung haben, rufen Sie uns bitte an.


  • Man kann sich mit den notwendigen Dokumenten nur am Standesamt seines Wohnortes zur Eheschließung anmelden. Wohnen die Eheschließenden in zwei verschiedenen Gemeinden, kann zwischen den beiden Standesämtern der Heimatgemeinden gewählt werden.

  • Diese Anmeldung ist sechs Monate gültig. Die Eheschließung selbst kann dann auch an einem anderen Ort in Deutschland vorgenommen werden. Um Ihren „Wunschtermin” zu erhalten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig anmelden.

  • Zur Anmeldung der Eheschließung müssen grundsätzlich beide Eheschließenden erscheinen. Ist einer verhindert, kann er seinen Partner schriftlich durch eine sogenannte Beitrittserklärung ermächtigen, die Eheschließung anzumelden.

  • Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin geschehen. Sollten Sie einen Wunschtermin zur Eheschließung haben, rufen Sie uns bitte frühestens sechs Monate vor diesem Termin an. Nach erfolgter Terminreservierung müssen Sie zeitnah die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Überprüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung gegeben sind, müssen die Eheschließenden die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere besorgen. Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Personenstand (ledig oder geschieden) und der Nationalität. Erfragen Sie bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen.

Namensführung in der Ehe

  • Sie haben die freie Wahl, ob Sie eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgeben möchten. Geben Sie keine Erklärung ab, behalten die Eheschließenden die Namen, die sie zum Zeitpunkt der Eheschließung führen.

  • Zum Ehenamen kann einer der Geburtsnamen oder der zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen der Eheschließenden bestimmt werden.

  • Wird ein Ehename bestimmt, kann der Eheschließende, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung führt, dem Ehenamen voranstellen oder hinten anfügen. Die Bildung einer Namenskette (drei Namen hintereinander) ist ausgeschlossen.

Gebühren der Eheschließung

Die Festsetzung der Gebühren ist Angelegenheit der Bundesländer, die den Standesämtern in den meisten Fällen einen Rahmen vorgeben, so dass die Gebühren von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich sein können. Die folgenden Gebühren gelten nur für das Standesamt Remagen, (Stand 01.10.2018):

  • Anmeldung zur Eheschließung deutsche Staatsangehörigkeit:
52,00 Euro
  • Anmeldung zur Eheschließung mit Ausländerbeteiligung zwischen:
80,00 Euro und 115,00 Euro
  • Nachprüfung der Anmeldung:
    für deutsche Staatsangehörigkeit:
    mit Ausländerbeteiligung:

25,90 Euro,
48,00 Euro
  • eine Eheurkunde:
13,00 Euro (jede weitere 6,50 Euro)
  • evtl. Stammbuch:
ab 18,00 Euro
  • evtl. eidesstattliche Versicherungen:
25,90 Euro

Durchführung der Trauung

  • Bürger und Einwohner des Stadtgebietes Remagen, auch dann, wenn nur ein  Verlobter im Stadtgebiet Remagen wohnhaft ist.
35,00 Euro  
  • Auswärtige, die in Remagen heiraten.
50,00 Euro
  • Zusatzkosten Trauzimmer Rolandsbogen:

275,00 Euro (200,00 Euro Raummiete enthalten)

  • Zusatzkosten Trauzimmer Bahnhof Rolandseck:
180,00 Euro (130,00 Euro Raummiete enthalten)
  • Zusatzkosten Trauzimmer Oberwinter:
150,00 Euro (100,00 Euro Raummiete enthalten)
  • Zusatzkosten Trauzimmer St. Anna Kapelle:
125,00 Euro Raummiete