Baumschutz
Baumschutz
 
Für das Gebiet der Stadt Remagen gilt eine Baumschutzsatzung. 
Dieser unterliegen alle wirtschaftlich nicht genutzten Bäume außerhalb 
des Waldes im gesamten Stadtgebiet von Remagen einschließlich der 
Ortsteile, insbesondere
- Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem 
Erdboden, 
- mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm und mehr beträgt und mindestens 1 Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist
 
 
Es ist verboten, ohne Genehmigung geschützte Bäume zu fällen, zu 
beschädigen, zu zerstören oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. 
Von den Verboten kann die Stadt auf begründeten Antrag hin eine Ausnahme 
erteilen. Anträge auf eine Fällgenehmigung können formlos gestellt 
werden. 
 
 
 
 
 
Ansprechpartnerin
 
Stadt Remagen
 
 
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
 
Bauverwaltung
 
Daniela Zimmermann
 
 
02642 20145
 
 
02642 2017745
 
 
 
Bachstraße 2
53424 Remagen
 
 
53424 Remagen