Das Baugesetzbuch erteilt den Gemeinden den Auftrag, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Beteiligungsverfahren
BETEILIGUNGSVERFAHREN NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB)
Bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Pläne und Satzungen ist gesetzlich eine Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden über das Internet vorgesehen. Nachfolgend haben Sie für die Dauer des jeweiligen Beteiligungszeitraums die Möglichkeit, Unterlagen aus dem Verfahren anzusehen und herunterzuladen. Diese Unterlagen liegen ergänzend auch in den Räumen der Bauverwaltung in gedruckter Form zur Einsichtnahme aus.
Mit dem sogenannten "Wohnungsbau-Turbo" hat der Bund den Bauherren weitergehende Möglichkeiten eingeräumt, von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen oder gar auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zu verzichten, sofern die Gemeinde zustimmt (Zustimmung nach § 36a BauGB) . Für derartige Bauanträge kann gleichfalls vor einer Entscheidung des zuständigen Gremiums eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Möchten Sie zu einem Verfahren eine Stellungnahme abgeben, senden Sie diese bitte per E-Mail an bauleitplanung@remagen.de; Ihre Stellungnahme können Sie auch schriftlich an die Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, richten.
Bitte geben Sie als Betreff jeweils die Bezeichnung des betreffenden Planverfahrens an und vergessen Sie nicht die Angabe einer Rückmeldeanschrift, damit Sie darüber informiert werden können, ob und in welcher Art und Weise Ihre Stellungnahme in dem weiteren Verfahren berücksichtigt wird.
Hinweise zum Datenschutz:
Eingehende Stellungnahmen werden dem Stadtrat und dessen Gremien zur Beratung und Entscheidung grundsätzlich im Original wiedergegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden sie im Regelfall um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (wie etwa Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.). Beschlussvorlagen des Stadtrates und seiner Ausschüsse aus öffentlichen Sitzungen können über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen allgemein und auf Dauer eingesehen werden (Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO, Stand 11/2023).
Beteiligungsverfahren
Derzeit finden keine Beteiligungsverfahren statt.
Sonstige Beteiligungsverfahren
Derzeit finden keine sonstigen Beteiligungsverfahren statt.
