Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebietes dar. Die Darstellungen sind nur für die am Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange verbindlich.
Flächennutzungsplan
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Allgemein
Ausschnitte aus dem Flächennutzungsplan (Ortsteile)
Alle Flächennutzungspläne sind in der Fassung vom 28.01.2004.
