Die Stadt Remagen führt gemäß Artikel 8 § 1 des Landesgesetzes zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) seit dem 01.01.2009 ihr Rechnungswesen nach den Regeln der doppelten Buchführung.
JAHRESABSCHLUSS
Gemäß § 108 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) hat die Stadt Remagen für das Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln hat.
Im nachfolgenden Abschnitt werden die Jahresabschlüsse der Stadt Remagen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, um umfassende Transparenz über die kommunale Haushaltswirtschaft herzustellen.
Jahresabschluss 2025
Der Rat der Stadt Remagen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 unter Tagesordnungspunkt 16 den Jahresabschluss für das Jahr 2024 festgestellt und dem Bürgermeister und den Beigeordneten Entlastung erteilt.
