Beteiligungsverfahren
Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch erteilt den Gemeinden den Auftrag, die
bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet
vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu der
Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Pläne und
Satzungen ist gesetzlich eine Beteiligung der Öffentlichkeit und
Behörden über das Internet vorgesehen. Nachfolgend haben Sie für die Dauer
des jeweiligen Beteiligungszeitraums die Möglichkeit, Unterlagen aus
dem Verfahren anzusehen und herunterzuladen. Diese Unterlagen liegen ergänzend auch in den Räumen der Bauverwaltung in gedruckter Form zur Einsichtnahme aus.
Mit dem sogenannten "Wohnungsbau-Turbo" hat der Bund den Bauherren weitergehende Möglichkeiten eingeräumt, von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen oder gar auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zu verzichten, sofern die Gemeinde zustimmt (Zustimmung nach § 36a BauGB) . Für derartige Bauanträge kann gleichfalls vor einer Entscheidung des zuständigen Gremiums eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Möchten Sie zu einem Verfahren eine Stellungnahme abgeben, senden Sie
diese bitte per E-Mail an bauleitplanung@remagen.de; Ihre Stellungnahme können Sie auch schriftlich an die Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424
Remagen, richten.
Bitte geben Sie als Betreff jeweils die Bezeichnung des
betreffenden Planverfahrens an und vergessen Sie nicht die Angabe einer Rückmeldeanschrift, damit wir Sie darüber informieren können, ob und in welcher Art und Weise Ihre Stellungnahme in dem weiteren Verfahren berücksichtigt wird.
Hinweise zum Datenschutz:
Eingehende Stellungnahmen werden dem Stadtrat und dessen
Gremien zur Beratung und Entscheidung grundsätzlich im Original wiedergegeben. Aus
datenschutzrechtlichen
Gründen werden sie im Regelfall um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt
(wie etwa Namen, Adressen,
Eigentumsverhältnisse, etc.). Beschlussvorlagen des Stadtrates und
seiner Ausschüsse aus öffentlichen Sitzungen können über das
Ratsinformationssystem der Stadt Remagen allgemein und auf Dauer eingesehen werden. (Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO, Stand 11/2023)
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Ortsbezirk / Ortsteil Plan Nr. - Name Art und Zeitraum der Beteiligung |
Bekanntmachung, verfügbare Unterlagen, Hinweise |
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Oberwinter
Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Antrag auf Bebauungsplan 31.15 "Unkeler Weg" 20.03.2026 bis einschließlich 06.04.2026
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Auszug aus den Antragsunterlagen Wir bitten zu beachten, dass die hier veröffentlichten Pläne und Zeichnungen den Urheberrechten der Planverfasser unterliegen |
Sonstige Beteiligungsverfahren
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Ansprechpartner
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Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Infrastruktur, Bauen und Umwelt
Fachbereichsleitung
Peter Günther
02642/201-200
02642/201-7200
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen |
Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Infrastruktur, Bauen und Umwelt
N.N.
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen |