INFORMATIONEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Die Stadt Remagen ist bestrebt im Rahmen ihrer Möglichkeiten eventuelle Barrieren oder Hindernisse zu beseitigen und so auch für Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen ein gutes Wohn-, Lebens- und Arbeitsumfeld zu schaffen.

Beratungsangebote

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Kindergarten mit speziellen Angeboten

Integrative Kindertaggesstätte St. Hildegard

    St. Pius Straße 
        53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
   02641 759890

Schulen mit speziellen Angeboten

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Behindertenparkplätze in Remagen

Die Stadt Remagen verfügt über folgende Behindertenparkplätze (Anzahl in Klammern):

Remagen

  • Kirchstraße, Parkplatz Historisches Dreieck (1)
  • Kirchstraße, Parkplatz hinter dem Rathaus (1)
  • Parkplatz Platz An der Alten Post (1)
  • Parkplatz Grabenstraße (4)
  • Parkplatz Drususstraße, Ecke Drususplatz (1)
  • Rheinpromenade, Pintgasse (2)
  • Rheinpromenade, Postgasse (2)
  • Marktstraße, gegenüber Kreissparkasse (1)
  • Marktstraße, Ecke Fronhof (1)
  • Frongasse, St. Anna-Kapelle (2)
  • P+R Parkplatz, Am Güterbahnhof (4)
  • Krankenhaus, Am Anger (2)
  • An der Alten Rheinbrücke (3)
  • Goethe Straße, Parkplatz Sportplatz/Schwimmbad (1)


Kripp

  • Parkplatz Dorfmitte, Bonvita Weg (2)
  • Parkplatz Fähre, Rheinallee,  (1)


Oberwinter

  • Parkplatz Pferdeweg, B9 (2)
  • Parkplatz Friedhof, Am Friedrichsberg (1)
  • Parkplatz Hauptstraße 97 (1)
  • Hauptstraße, Bahnhof (1)


Behindertentoilette in der Innenstadt (Passage am Marktplatz)

Tür ist nur mit einem „Behinderten-WC-Schlüssel” zu öffnen. Der Schlüssel paßt an Autobahntoiletten, an Toiletten vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern. Das sind: schwer Gehbehinderte; Rollstuhlfahrer; Stomaträger; Blinde; Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen; an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa erkrankte und Menschen mit chronischen Blasen- / Darmleiden. Auf jeden Fall erhalten Sie einen Schlüssel, wenn Sie einen GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 70 % im Schwerbehindertenausweis haben. Bei Vorliegen der Merkzeichen aG, B, H, oder BL erhalten Sie den Schlüssel unabhängig vom GdB.

Wer aus dem genannten Personenkreis keinen Schlüssel besitzt, hat die Möglichkeit, den Schlüssel im Bürgerbüro (während der Dienstzeiten) kurz auszuleihen.

Links zu weiteren Informationen

Ansprechpartner*in

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