BAUMSCHUTZ

Die Baumschutzsatzung der Stadt Remagen stellt den Baumbestand unter Schutz.  Ziel der Satzung ist es, Bäume zu erhalten, zu pflegen und weiterzuentwickeln, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu sichern, das Orts- und Landschaftsbild zu bereichern und schädlichen Einwirkungen entgegenzuwirken. Baumfällgenehmigungen werden nur auf begründeten Antrag hin erteilt.

Baumschutzsatzung

Für das Gebiet der Stadt Remagen gilt eine Baumschutzsatzung. Dieser unterliegen alle wirtschaftlich nicht genutzten Bäume außerhalb des Waldes im gesamten Stadtgebiet von Remagen einschließlich der Ortsteile, insbesondere

  • Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden,
  • mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm und mehr beträgt und mindestens 1 Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist

Es ist verboten, ohne Genehmigung geschützte Bäume zu fällen, zu beschädigen, zu zerstören oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. Von den Verboten kann die Stadt auf begründeten Antrag hin eine Ausnahme erteilen. Anträge auf eine Fällgenehmigung können formlos gestellt werden.

Benötigte Unterlagen: 

  • Art des Baumes und Angabe des Stammumfanges, falls möglich Kronendurchmesser
  • Lageplan/Luftbild (1:250) auf dem der Standort des Baumes ersichtlich ist
  • Begründung, warum der Baum gefällt werden soll/muss (z.B. Baum  stirbt ab, ein Erhalt des Baumes ist nicht mehr möglich, geht von dem Baum eine Gefahr aus?)
  • Fotos, auf denen der Baum ersichtlich ist, insbesondere die Schäden des Baumes, oder die Schäden, die durch den Baum verursacht werden (z.B. Anhebung von Gehwegplatten, Risse in einem Mauerwerk)
  • Besteht ein Sachlicher Zusammenhang zwischen einem Bauantrag und der Fällgenehmigung, so ist der Antrag auf eine Fällgenehmigung gemeinsam mit dem Bauantrag einzureichen

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