Dorfgemeinschaftshäuser
Die Dorfgemeinschaftshäuser befinden sich in Trägerschaft von sogenannten Hallengemeinschaften, die für die Belegung und Vermietung sowie teilweise Unterhaltung der Dorfgemeinschaftshäuser verantwortlich sind. Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie beim jeweiligen Dorfgemeinschaftshaus.
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