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Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für Stadt RemagenAbmeldung eines Hundes
Wird ein Hund nicht mehr im Stadtgebiet Remagen gehalten, muss er innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Remagen abgemeldet werden.
Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn
- der Hund verkauft, abgegeben oder aus anderen Gründen nicht mehr gehalten wird,
- der Hund entlaufen oder anderweitig abhandengekommen ist,
- der Hund verstorben ist oder
- die Hundehalterin oder der Hundehalter aus Remagen wegzieht.
Wurde der Hund an eine andere Person abgegeben, sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters anzugeben.
Die gültige Hundesteuermarke ist zusammen mit der Abmeldung an die Stadt Remagen zurückzugeben.
Höhe der Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund: 84 Euro
- für den zweiten Hund: 108 Euro
- für jeden weiteren Hund: 168 Euro
- für einen gefährlichen Hund: 564 Euro
Ende der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, abhandenkommt oder verstirbt.
Wird der Hund nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen abgemeldet, endet die Steuerpflicht erst mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt Remagen erfolgt.
Die vorstehenden Informationen dienen der verständlichen Erläuterung. Rechtlich maßgeblich sind die Bestimmungen der jeweils geltenden Hundesteuersatzung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Spezielle Hinweise für Stadt RemagenFrist für die Abmeldung eines Hundes
Ein Hund muss innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Remagen abgemeldet werden, wenn
- er abgegeben oder verkauft wurde,
- er entlaufen oder anderweitig abhandengekommen ist,
- er verstorben ist oder
- die Hundehalterin oder der Hundehalter mit dem Hund aus Remagen wegzieht.
Wurde der Hund an eine andere Person abgegeben, sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters anzugeben.
Lebt die neue Halterin oder der neue Halter in einer anderen Gemeinde oder erfolgt ein Umzug in eine andere Gemeinde, wird die zuständige Gemeinde über die Abmeldung informiert.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Spezielle Hinweise für Stadt RemagenAnträge / Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für Stadt RemagenUrheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Hundehaltung abmelden
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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