Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Der Orientierung im Stadtgebiet dienen die von der Stadt vergebenen Straßennamen und Hausnummern. Um einen Gebäudeneubau aufzufinden, wird diesem im Zuge des Bauantragsverfahrens von der Stadt eine Hausnummer zugeteilt.
Die Zuteilung einer Hausnummer kann auf Antrag auch erfolgen, wenn dies durch nachträgliche Änderungen am Gebäude zweckdienlich erscheint, so z.B. für den eigenen Zugang zu einer Einliegerwohnung bei einem Eckgrundstück. Hausnummern sind an einer vom Verkehrsraum aus gut sichtbaren Stelle anzubringen, um Versorgungs- oder auch Rettungsdiensten ein leichtes und schnelles Auffinden zu ermöglichen.
Durch eine nachträgliche Verdichtung bestehender Straßenzüge kann eine Umnummerierung auch von Bestandsgebäuden notwendig sein. Auf die Beibehaltung bestehender oder die Zuteilung bestimmter Hausnummern besteht kein rechtlicher Anspruch. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird ausdrücklich davor gewarnt, sich eigenmächtig eine eigene Hausnummer zuzuteilen.