Akteneinsicht in (archivierte) Bauakten

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Neben dem Bauherrn erhält auch die Stadt­verwaltung Remagen eine Ausfertigung der Baugenehmigung. Diese Zweitausfertigungen werden in der Bauverwaltung archiviert und dauerhaft aufbewahrt. Bei einzelnen Objekten reichen die so gesammelten Genehmigungen und zugehöriger Schriftverkehr bis in die 1880’er Jahre zurück („Altakten”).


    Eigentümer oder Personen, die vom Eigentümer schriftlich bevollmächtigt sind, erhalten Einsicht in die vorliegenden Genehmigungsunterlagen. Gegen Gebühr können Auszüge aus den Bauakten gefertigt werden. Kopien aus den Altakten sind auf Grund des Zustands der Akten i.d.R. nicht möglich, diese können bei der Einsichtnahme nur fotografiert werden. Eine Terminvereinbarung zur Akteneinsicht wird empfohlen.


    Der Standsicherheitsnachweis (Statik) oder andere Fachgutachten können nur bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als zuständige Baugenehmigungsbehörde eingesehen werden. Für Vorhaben, die nach dem 01.08.2015 genehmigt wurden, ist allein der Bauherr für die Aufbewahrung der Statik und des Wärmebedarfsnachweises verantwortlich.


    Eine Einsichtnahme in laufende Baugenehmigungsverfahren ist nur in begründeten Fällen und nur bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als zuständige Baugenehmigungsbehörde möglich.