Festsetzung von Gewerbesteuer

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Gewerbesteuer

    Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben. Steuerberechtigt ist grundsätzlich die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet sich der Gewerbebetrieb beziehungsweise eine Betriebsstätte befindet.

    Wie wird die Gewerbesteuer festgesetzt?

    Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:

    Das Finanzamt ermittelt auf Grundlage der Gewerbesteuererklärung den Gewerbeertrag und setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest.

    Die Stadt Remagen berechnet anschließend die zu zahlende Gewerbesteuer, indem sie den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag mit dem städtischen Hebesatz multipliziert:

    Gewerbesteuermessbetrag × Hebesatz = Gewerbesteuer

    Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Remagen beträgt 400 Prozent.

    Die Stadt setzt die Gewerbesteuer und gegebenenfalls die zu leistenden Vorauszahlungen durch einen Gewerbesteuerbescheid fest.

    Fragen zur Ermittlung des Gewerbeertrags oder zur Höhe des Gewerbesteuermessbetrags sind an das zuständige Finanzamt zu richten. Für Fragen zum Gewerbesteuerbescheid, zur Zahlung oder zu den Vorauszahlungen ist die Stadt Remagen zuständig.

    Die vorstehenden Informationen geben einen allgemeinen Überblick. Rechtlich maßgeblich sind die Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes, 

    die Festsetzungen des zuständigen Finanzamtes sowie die Haushaltssatzung der Stadt Remagen.


  • Rechtsgrundlage