Erstellung von Haushaltsplänen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Erstellung des Haushaltsplans

    Der Haushaltsplan ist die finanzielle Grundlage für die Aufgabenerfüllung der Stadt Remagen. Er wird grundsätzlich für jedes Haushaltsjahr aufgestellt und zeigt, welche Einnahmen und Ausgaben voraussichtlich anfallen.

    Was enthält der Haushaltsplan?

    Im Haushaltsplan werden insbesondere

    • die erwarteten Erträge und Einzahlungen,
    • die geplanten Aufwendungen und Auszahlungen,
    • die vorgesehenen Investitionen,
    • die Finanzierung der städtischen Aufgaben und Projekte sowie
    • die voraussichtliche Entwicklung der Kredite und Verbindlichkeiten

    dargestellt.

    Damit macht der Haushaltsplan sichtbar, welche finanziellen Mittel beispielsweise für Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, öffentliche Gebäude, Freizeitangebote, den Brandschutz oder andere kommunale Aufgaben vorgesehen sind.

    Aufstellung und Beschluss

    Der Entwurf des Haushaltsplans wird von der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt erstellt.

    Über die Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan berät und entscheidet der Stadtrat. Soweit gesetzlich erforderlich, wird die Haushaltssatzung anschließend der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt.

    Die beschlossene Haushaltssatzung wird öffentlich bekannt gemacht und kann zusammen mit dem Haushaltsplan von interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden.

    Die vorstehenden Informationen geben einen allgemeinen Überblick. Rechtlich maßgeblich sind die geltenden kommunal- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen.

  • Rechtsgrundlage

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende