Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Mitarbeiter der Stadt Remagen beraten Grundstückseigentümer, Bauherren, Kaufinteressierte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie alle sonstigen Bürger in bauplanungsrechtlichen Fragen. Die Beratung beschränkt sich dabei grundsätzlich auf folgende Fragen:
- Liegt ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung und welche Festsetzungen sind darin getroffen?
- Liegt ein Grundstück im Bebauungszusammenhang oder im Außenbereich?
- Welche Art der baulichen Nutzung ist grundsätzlich zulässig (Wohnen, Gewerbe, gemischte Nutzung)?
- Welches Maß der baulichen Nutzung ist zulässig?
- Auf welchen Teilen eines Grundstücks darf gebaut werden?
- Ist das Grundstück erschlossen? Wie groß ist die Anzahl der notwendigerweise nachzuweisenden Kfz-Stellplätze?
- Kann man aus privat genutztem Wohnraum eine Ferienwohnung machen? Nachfolgend finden Sie einen entsprechenden Leitfaden.
Für verbindliche Antworten ist ein förmlicher Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) zu beantragen.
Zuständige Abteilungen
Telefon
Übergeordnete Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Peter GüntherFachbereichsleitung
- Frau Nicole Schneider