Planungsrechtliche Auskunft

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Mitarbeiter der Stadt Remagen beraten Grundstückseigentümer, Bauherren, Kaufinteressierte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie alle sonstigen Bürger in bauplanungsrechtlichen Fragen. Die Beratung beschränkt sich dabei grundsätzlich auf folgende Fragen:


    • Liegt ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung und welche Festsetzungen sind darin getroffen?


    • Liegt ein Grundstück im Bebauungszusammenhang oder im Außenbereich?


    • Welche Art der baulichen Nutzung ist grundsätzlich zulässig (Wohnen, Gewerbe, gemischte Nutzung)?


    • Welches Maß der baulichen Nutzung ist zulässig?


    • Auf welchen Teilen eines Grundstücks darf gebaut werden?


    • Ist das Grundstück erschlossen? Wie groß ist die Anzahl der notwendigerweise nachzuweisenden Kfz-Stellplätze?


    • Kann man aus privat genutztem Wohnraum eine Ferienwohnung machen? Nachfolgend finden Sie einen entsprechenden Leitfaden.


    Für verbindliche Antworten ist ein förmlicher Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) zu beantragen.