Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Mitarbeiter der Stadt Remagen beraten Grundstückseigentümer, Bauherren, Kaufinteressierte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie alle sonstigen Bürger in bauplanungsrechtlichen Fragen. Die Beratung beschränkt sich dabei grundsätzlich auf folgende Fragen:
- Liegt ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung und welche Festsetzungen sind darin getroffen?
- Liegt ein Grundstück im Bebauungszusammenhang oder im Außenbereich?
- Welche Art der baulichen Nutzung ist grundsätzlich zulässig (Wohnen, Gewerbe, gemischte Nutzung)?
- Welches Maß der baulichen Nutzung ist zulässig?
- Auf welchen Teilen eines Grundstücks darf gebaut werden?
- Ist das Grundstück erschlossen? Wie groß ist die Anzahl der notwendigerweise nachzuweisenden Kfz-Stellplätze?
- Kann man aus privat genutztem Wohnraum eine Ferienwohnung machen? Nachfolgend finden Sie einen entsprechenden Leitfaden.
Für verbindliche Antworten ist ein förmlicher Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) zu beantragen.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Peter GüntherFachbereichsleitung
- Frau Nicole Schneider