Einschulung der Grundschulkinder

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Einschulung

    Im Stadtgebiet Remagen befinden sich drei Grundschulen

    • Grundschule St. Martin in Remagen
    • Grundschule Oberwinter
    • Grundschule Kripp

    sowie eine weiterführende Schule

    • die Integrierte Gesamtschule Remagen

    Kinder, die bis einschließlich 31. August eines Jahres 6 Jahre alt werden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Betroffene Eltern erhalten vom Schulamt der Stadt eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung ihres Kindes an der zuständigen Schule. Dies gilt auch für beeinträchtigte Kinder. Ihr Kind muss selbstverständlich nicht angemeldet werden, wenn es bereits vorzeitig eingeschult wurde (sogenannte „Kann-Kinder“).

    Rechtsgrundlage

    Schulgesetz (RLP)