Entgeltliche und unentgeltliche Schulbuchausleihe

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Schulbuchausleihe

    Ausführliche Informationen zum System der Schulbuchausleihe sind auf den Internetseiten der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz zu finden.

    Ein Antrag auf unentgeltliche Ausleihe muss jeweils bis zum 15. März des laufenden Schuljahres gestellt werden. Die Fristen zur Anmeldung für die entgeltliche Ausleihe ändern sich jährlich und sind an den Sommerferien orientiert. Sie werden im Online-Portal bekannt gegeben. Außerdem sind sie im Anschreiben an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten, mit dem der aktuelle Freischaltcode mitgeteilt wird, enthalten.

    Die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe erfolgt durch Anmeldung mit dem Freischaltcode im Internet. Eltern, die keinen Internetzugang haben, können sich an die Service-Stelle bei der Stadtverwaltung Remagen wenden.

    Anträge auf Lernmittelfreiheit können im Schulsekretariat der jeweiligen Grundschule abgegeben werden. Im Falle einer Bewilligung müssen die Eltern nichts weiter unternehmen.


    Rechtsgrundlagen

    § 70 des Schulgesetzes (RLP)

    Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16.04.2010