Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Asylsuchende und Asylbegehrende werden von der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz über die Kreisverwaltung Ahrweiler nach dem Landesaufnahmegesetz der Stadtverwaltung Remagen zugewiesen. Sofern keine private Unterbringung wie beispielsweise bei Familienangehörigen möglich ist, werden die Flüchtlinge in städtischen Liegenschaften untergebracht.
Rechtsgrundlage