Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Remagen regelt zusätzlich das Zusammenleben in unserer Stadt. Die Einhaltung und damit deren Überwachung ist Kernaufgabe des kommunalen Vollzugsdienstes. Die Gefahrenwehrverordnung trifft z.B. Regelung was in öffentlichen Parks und Anlagen erlaubt ist und was Verboten ist oder wo Hunde angeleint zu führen sind und wo nicht.