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Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Spezielle Hinweise für Stadt RemagenHundesteuer
Wer im Stadtgebiet Remagen einen Hund hält, muss grundsätzlich Hundesteuer zahlen.
Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in den eigenen Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat. Diese Person ist für die Anmeldung des Hundes und die Zahlung der Hundesteuer verantwortlich.
Anmeldung eines Hundes
Ein Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach seiner Aufnahme bei der Stadt Remagen angemeldet werden.
Wird ein Welpe von einer bereits gehaltenen Hündin geboren, muss er innerhalb von zwei Wochen nach Vollendung seines dritten Lebensmonats angemeldet werden.
Höhe der Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund: 84 Euro
- für den zweiten Hund: 108 Euro
- für jeden weiteren Hund: 168 Euro
- für einen gefährlichen Hund: 564 Euro
Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich am ersten Tag des Monats, der auf die Aufnahme des Hundes in den Haushalt oder Betrieb folgt.
Für Welpen beginnt die Steuerpflicht frühestens in dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Die vorstehenden Informationen dienen der verständlichen Erläuterung. Rechtlich maßgeblich sind die Bestimmungen der jeweils geltenden Hundesteuersatzung.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Spezielle Hinweise für Stadt RemagenHundesteuermarke
Für jeden angemeldeten Hund stellt die Stadt Remagen eine Hundesteuermarke aus.
Sobald sich der Hund außerhalb der Wohnung oder des eingefriedeten Grundstücks aufhält, muss er die Hundesteuermarke gut sichtbar tragen. Gegenstände, die mit einer Hundesteuermarke verwechselt werden könnten, dürfen nicht am Hund angebracht werden.
Geht die Hundesteuermarke verloren, kann bei der Stadt Remagen gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke beantragt werden.
Wird der Hund abgemeldet, ist die Hundesteuermarke an die Stadt Remagen zurückzugeben.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Spezielle Hinweise für Stadt RemagenAnträge / Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Spezielle Hinweise für Stadt RemagenWas sollte ich noch wissen?
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.