Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Reisepass abhandengekommen ist, müssen Sie dies unverzüglich melden. Welche Stelle für Ihre Meldung zuständig ist, hängt davon ab, ob Ihr Reisepass gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder wieder aufgefunden wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Passbehörde im Bürgeramt.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Reisepass Meldung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Reisepass Meldung