Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Urheber
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- Personalausweis Informationserteilung in Rheinland-Pfalz
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