Erteilung einer Baumfällgenehmigung

Information

Baumfällgenehmigung

Für das Gebiet der Stadt Remagen gilt eine Baumschutzsatzung, welche den Baumbestand unter Schutz stellt.

Es ist verboten, ohne Genehmigung geschützte Bäume zu fällen, zu beschädigen, zu zerstören oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. Von den Verboten kann die Stadt auf begründeten Antrag hin eine Ausnahme erteilen.

Anträge auf eine Fällgenehmigung können formlos gestellt werden. 


Benötigte Unterlagen: 

  • Art des Baumes und Angabe des Stammumfanges, falls möglich Kronendurchmesser
  • Lageplan/Luftbild (1:250) auf dem der Standort des Baumes ersichtlich ist
  • Begründung, warum der Baum gefällt werden soll/muss (z.B. Baum stirbt ab, ein Erhalt des Baumes ist nicht mehr möglich, geht von dem Baum eine Gefahr aus?)
  • Fotos, auf denen der Baum ersichtlich ist, insbesondere die Schäden des Baumes, oder die Schäden, die durch den Baum verursacht werden (z.B. Anhebung von Gehwegplatten, Risse in einem Mauerwerk)
  • Besteht ein Sachlicher Zusammenhang zwischen einem Bauantrag und der Fällgenehmigung, so ist der Antrag auf eine Fällgenehmigung gemeinsam mit dem Bauantrag einzureichen

Rechtsgrundlage 

Ansprechpartner

Frau Daniela Zimmermann
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Bauverwaltung

02642 20145

02642 2017745

daniela.zimmermann@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 110

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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