Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Flächen für Außengastronomie
Information
Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Flächen für Außengastronomie
Für eine Nutzung von öffentlichen Flächen zum Zwecke einer Außengastronomie bedarf es neben einer gaststättenrechtlichen Genehmigung auch einer Sondernutzungserlaubnis.
Die Sondernutzungserlaubnis wird jährlich erteilt und ist frühzeitig beim Gewerbeamt der Stadt Remagen zu beantragen.
Die Sondernutzungserlaubnis wird jährlich erteilt und ist frühzeitig beim Gewerbeamt der Stadt Remagen zu beantragen.
Rechtsgrundlage:
Ansprechpartner
Frau Nadine Mund
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Stadtmarketing, Tourismus und Kultur
02642 20155
02642 2017755
Rathaus (Hauptgebäude)
Bachstraße 2
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 4
Zimmernummer 4
Montag08:00 - 12:00
Dienstag08:00 - 12:00
Mittwoch08:00 - 12:00
Donnerstag08:00 - 12:00
Freitag08:00 - 12:00