Erlaubnis eines Reisegewerbes (Reisegewerbekarte)

Information

Erlaubnis eines Reisegewerbes (Reisegewerbekarte)

Wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung, außerhalb einer gewerblichen Niederlassung, oder ohne solch eine zu haben, Waren verkauft, Leistungen anbietet oder Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte.

Die Reisegewerbekarte muss schriftlich beim Gewerbeamt der Stadt Remagen beantragt werden und bedarf einer Erlaubnis.

Sie wird nur erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit und ggfls. die fachliche Eignung vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 20155

02642 2017755

nadine.mund@remagen.de

Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).