Beurkundung der Eheschließung im Eheregister
 
 
 
 
Information 
 
 
 
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Eheregister können Sie durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail beantragen.
 
 
 
 
 
Eheurkunden
 
Jede Eheschließung wird im Eheregister beurkundet. Auf Grundlage dieser Beurkundung werden Eheurkunden ausgestellt, diese erhält man bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. 
Eheurkunden erhalten nur die Eheschließenden selbst, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Eheurkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
 
Eheurkunden erhalten nur die Eheschließenden selbst, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Eheurkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Eheregister können Sie durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail beantragen.
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Uwe Heuser 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Standesamt 
02642 20134
02642 2017734
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208
 
Zimmernummer 208
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
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