Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
Des Weiteren werden folgende Aufenthaltsdokumente von der Ausländerbehörde ausgestellt: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausländerangelegenheiten
 
Ausländer dürfen gemäß dem Aufenthaltsgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen einreisen und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Hierzu benötigen sie eine Genehmigung, die als folgender Aufenthaltstitel gewährt wird:
 
- das (befristete) Visum
 - die (befristete) Aufenthaltserlaubnis
 - die (befristete) Blaue Karte EU
 - die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis
 - die (unbefristete) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
 
- Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber
 - Fiktionsbescheinigung für Personen, die auf Bescheidung ihres Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis warten
 - Duldung
 - Grenzübertrittsbescheinigung für ausreisepflichtige Personen
 
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
 
Kreisverwaltung Ahrweiler Ausländeramt
 
 
02641 9750
 
 
 
 
Wilhelmstraße 24-30
 
 
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
 
 
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
 
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
Für diese Leistung gibt es kein(e)  Formular(e).