Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
Unterhaltspflichtige Angehörige wie z.B. Kinder werden nicht herangezogen, sofern die Summe ihrer Einkünfte unter 100.000 Euro im Jahr liegen. 
 
 
 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
 
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts. Anspruchsberechtigt sind u.a. Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder Volljährige, bei denen eine volle, dauerhafte Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung festgestellt wurde. Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. 
 
 
Das Einkommen und Vermögen von nicht getrennt lebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern sowie Partnern, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, ist ebenfalls zu berücksichtigen. Neben Einkommensfreibeträgen bleibt grundsätzlich für jede Person ein Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro unberücksichtigt.
 
 
Zu den Leistungen gehören u.a. die Regelsätze, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. 
 
Unterhaltspflichtige Angehörige wie z.B. Kinder werden nicht herangezogen, sofern die Summe ihrer Einkünfte unter 100.000 Euro im Jahr liegen.
Rechtsgrundlage
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Thorsten Düngen 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Sachgebiet 3.2 - Sozialverwaltung 
02642 20133
02642 2017733
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 200
 
Zimmernummer 200
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
Frau Ute Uhlich 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Sachgebiet 3.2 - Sozialverwaltung 
02642 20131
02642 2017731
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 201
 
Zimmernummer 201
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
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