Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes
 
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis. 
 
 
Der Antrag muss schriftlich beim Gewerbeamt gestellt werden. Vor Erteilung der Erlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung des Antragstellers zu überprüfen.
 
 
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.
 
Rechtsgrundlagen
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Frau Nadine Mund 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Sachgebiet 3.1 - Ordnungsverwaltung 
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt 
Platz an der Alten Post  1 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
 
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
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