Verlegung von Gewerbebetrieben innerhalb des Meldebezirkes oder Änderung der Tätigkeiten
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verlegung von Gewerbebetrieben innerhalb des Meldebezirkes oder Änderung der Tätigkeiten
 
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Meldebezirks sowie die Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit des Betriebes sind meldepflichtige Gründe und erfordern eine Ummeldung des Gewerbes.
 
 
Benötigte Unterlagen: Die Gewerbeummeldung ist entweder persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes oder mit entsprechender Vollmacht möglich. 
 
 
 
Verwaltungsgebühr: 40,00 Euro
 
Rechtsgrundlage
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Frau Nadine Mund 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Sachgebiet 3.1 - Ordnungsverwaltung 
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt 
Platz an der Alten Post  1 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
 
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00