Sperrzeiten und Sperrzeitverkürzungen
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
Sperrzeiten und Sperrzeitverkürzungen
 
Unter bestimmten Voraussetzungen, hierzu zählen unter anderem das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse, kann die Sperrzeit unter Auflagen verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. 
Sperrzeitverkürzungen können nur auf Antrag erteilt werden. Es reicht eine formlose Antragstellung.
Rechtsgrundlagen
 
Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung - Besonderes Gebührenverzeichnis 
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Frau Sarah Seul 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Gewerbeamt 
02642 20162
02642 20127
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
 
Zimmernummer 109
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
Für diese Leistung gibt es kein(e)  Formular(e).