Gaststättenerlaubnis für zeitlich begrenzte Veranstaltungen
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gaststättenerlaubnis für zeitlich begrenzte Veranstaltungen
 
Für zeitlich befristete, öffentlich zugängliche Veranstaltung aus besonderem Anlass benötigt man eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen auf Antrag erteilt werden kann. 
Die vorübergehende Gaststättenerlaubnis wird in aller Regel unter Auflagen erteilt. Insbesondere enthält die Erlaubnis Auflagen zum Lärm- und Jugendschutz, der Behandlung von Lebensmitteln und von Abfällen. Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. Für Zelte (auch fliegende Bauten genannt) bedarf es ab einer bestimmten Größe einer besonderen Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde.
 
Die vorübergehende Gaststättenerlaubnis wird in aller Regel unter Auflagen erteilt. Insbesondere enthält die Erlaubnis Auflagen zum Lärm- und Jugendschutz, der Behandlung von Lebensmitteln und von Abfällen. Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. Für Zelte (auch fliegende Bauten genannt) bedarf es ab einer bestimmten Größe einer besonderen Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde.
 
Wird öffentlicher Verkehrsraum für die Veranstaltung in Anspruch genommen, bedarf es zusätzlich einer Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsverwaltung, die formlos zu beantragen ist.
 
Rechtsgrundlagen
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
 
Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung - Besonderes Gebührenverzeichnis (RLP)
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Frau Sarah Seul 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Gewerbeamt 
02642 20162
02642 20127
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
 
Zimmernummer 109
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00