Erhebung von Ausbaubeiträgen
 
 
 
 
Information 
 
 
 
Erhebung von Ausbaubeiträgen
 
 
 
 
 
 
 
 
Erhebung von Ausbaubeiträgen
 
 
Bei Erneuerung, Erweiterung, Umbau oder Verbesserung einer vorhandenen Straße sind die erschlossenen Grundstücke beitragspflichtig. Es wird ein Ausbaubeitrag festgesetzt.
 
 
Die Verwaltung informiert über die rechtliche und finanzielle Auswirkung der Beitragserhebung.
 
 
Bei besonders schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen kann der festgesetzte Beitrag gestundet werden.
 
Rechtsgrundlagen
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Philipp Hamacher 
 
 Fachbereich 2 - Infrastruktur, Bauen und Umwelt 
  
  
02642 20141
02642 2017741
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 107
 
Zimmernummer 107
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
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