Erlaubnis zur Durchführung eines Wanderlagers
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
Erlaubnis zur Durchführung eines Wanderlagers
 
Ein Wanderlager betreibt, wer außerhalb seiner regulären Betriebsstätte aus Räumlichkeiten heraus Waren oder Dienstleistungen bzw. Reisen vertreibt bzw. Warenbestellungen entgegennimmt (bspw. Kaffeefahrt). 
 
 
Wird auf diese Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen (Zeitung, Plakatierung, Einladung an Personen, die mit dem Veranstalter nicht in Beziehung stehen), dürfen unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen) und Preisausschreiben, Verlosungen sowie Ausspielungen nicht angekündigt werden. 
 
 
Ein Wanderlager ist zwei Wochen vorher beim Gewerbeamt der Stadt Remagen anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll. Wer ein Wanderlager veranstaltet, muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
 
 
Rechtsgrundlage:
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Frau Nadine Mund 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Sachgebiet 3.1 - Ordnungsverwaltung 
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt 
Platz an der Alten Post  1 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
 
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
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