Erstellung von Haushaltsplänen
 
Haushaltsplan
 
Der Haushaltsplan ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Gemeinden. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltverordnung wird für jedes Jahr ein Haushaltsplan für die Stadt Remagen aufgestellt.
 
Der 
Haushalt wird dabei in Form einer Satzung durch den Stadtrat im Rahmen 
der Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden verabschiedet. Grundlage der 
Haushaltssatzung ist dabei der sogenannte Haushaltsplan. Er enthält alle 
voraussichtlichen Erträge und alle prognostizierten Aufwendungen 
(Ergebnishaushalt) sowie alle voraussichtlich eingehenden Einzahlungen 
und die zu erwartenden Auszahlungen (Finanzhaushalt).
Der 
Haushalt ist dabei u.a. Ermächtigungsgrundlage für die Stadt Remagen, 
die notwendigen Aufgaben durchzuführen und die 
hierfür erforderlichen Erträge zu erwirtschaften.
In 
der Haushaltssatzung selbst werden darüber hinaus z.B. auch 
Festsetzungen für die Höhe der kommunalen Steuersätze für das 
Haushaltsjahr getroffen, was sich in den dann zu erstellenden 
Steuerbescheiden für z.B. die Gewerbesteuer und Grundsteuer bei jedem 
einzelnen Bürger widerspiegelt.
Den aktuellen Haushaltsplan der Stadt Remagen sowie die Pläne der vergangenen Jahre finden Sie hier
 
Herr Björn Schröder 
 
 Fachbereich 4 - Finanzen 
  
 Fachbereichsleitung 
02642 20151
02642 2017751
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