Teilungsvermessung / Grundstücksteilung
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilungsvermessung / Grundstücksteilung
 
Die neue Aufteilung eines Flurstücks setzt zunächst eine Teilungsvermessung voraus. Diese kann bei einem in Rheinland-Pfalz öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Vermessungs- und Katasteramt kostenpflichtig beantragt werden. Der Vermesser setzt hierzu neue Grenzzeichen und stellt ggf. verlorengegangene Grenzmarken wieder her.
 
 
Die Sonderung ist eine Sonderform der Grundstücksteilung, bei der die Grundstücksteilung anhand bereits vorhandener Grenzpunkte ohne örtliche Vermessung vollzogen wird.
 
 
Die Teilung von Grundstücken bedarf in Remagen keiner Genehmigung, gleichwohl dürfen keine baurechtswidrigen Zustände entstehen oder sonstige öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletzt werden.
 
Ansprechpartner
 
Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
 
 
02651 95820
 
 
 
Am Wasserturm 5a
56727 Mayen
 
 
56727 Mayen
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
 
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
Für diese Leistung gibt es kein(e)  Formular(e).