Gewässeraufsicht obliegt bei den Wasserbehörden und den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
Ansprechpartner
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gewässeraufsicht
 
Nach den Regelungen des Landeswassergesetztes obliegt die 
Gewässeraufsicht den Wasserbehörden und den wasserwirtschaftlichen 
Fachbehörden. Letztere überwachen insbesondere den Zustand und die Benutzung 
der Gewässer, der Ufer, der Hochwasserschutzanlagen u.v.m. (§ 98 
Landeswassergesetz RLP). 
 
 
Zuständige Behörden sind die untere Wasserbehörde 
bei der Kreisverwaltung Ahrweiler und die obere Wasserbehörde bei der Struktur- 
und Genehmigungsdirektion Nord. Letztere befasst sich insbesondere mit 
Baumaßnahmen innerhalb der durch Rechtsverordnung festgesetzten 
Überschwemmungsgebiet oder mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
 
 
Ansprechpartner
 
 
Kreisverwaltung Ahrweiler (Untere Wasserbehörde)
Abteilung 4.5
 
Abteilung 4.5
 
02641 9750
 
 
 
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr–Ahrweiler
 
53474 Bad Neuenahr–Ahrweiler
 
Struktur- und 
Genehmigungsdirektion Nord
Referat 32 (Obere Wasserbehörde)
Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz
 
Referat 32 (Obere Wasserbehörde)
Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz
 
0261 / 120-0
 
 
 
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
 
56068 Koblenz
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
 
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
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