Als Bodenrichtwert wird der durchschnittliche Kaufpreis für Grund und Boden bezeichnet
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bodenrichtwerte
 
Als Bodenrichtwert wird der durchschnittliche Kaufpreis für 
Grund und Boden bezeichnet. Hierzu werden benachbarte Grundstücke mit 
vergleichbaren Eigenschaften hinsichtlich bestimmter Grundstücksmerkmale zu 
einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte 
mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. 
 
 
Alle zwei Jahre werden die Bodenrichtwerte neu ermittelt. 
Grundlage hierfür sind die Kaufverträge, welche die Notare bei jedem Verkauf 
verpflichtend übermitteln müssen. Zuständig für die Ermittlung der Bodenrichtwerte 
ist der beim Vermessungs- und Katasteramt angesiedelte Gutachterausschuss. 
 
 
Die generalisierten Bodenrichtwerte, d.h. auf 5 Euro bzw. 10 Euro 
gerundete Werte, können über das Geoportal des Landes kostenfrei abgerufen 
werden.
 
Ansprechpartner
 
Gutachterausschuss für 
Grundstückswerte 
 
 
Vermessungs- und 
Katasteramt Osteifel-Hunsrück
 
 
02651 9582333
 
 
 
 
Am Wasserturm 5a
 
 
56727 Mayen
 
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
 
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
Für diese Leistung gibt es kein(e)  Formular(e).