Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ansprechpartner
 
 
 
 
 
Bodenordnung
 
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können 
bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet 
werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung 
zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Einleitung eines 
Umlegungsverfahrens beschließt der Stadtrat, durchgeführt werden die amtlichen 
Verfahren durch das Vermessungs- und Katasteramt, welches zu diesem Zweck als 
Umlegungsstelle der Stadt fungiert. 
 
 
Das Bodenordnungsverfahren wird unter 
Beteiligung der betroffenen Eigentümer durchgeführt. Die spätere Zuteilung der 
bebaubaren Grundstücke erfolgt in Abhängigkeit der Größe oder des Wertes der 
zuvor in das Verfahren eingebrachten Grundstücke. Der durch die Umlegung 
erzielte Mehrwert der Grundstücke kann von der Stadt als sogenannter Umlegungsvorteil 
ganz oder teilweise abgeschöpft werden.
 
Rechtsgrundlagen
 
Ansprechpartner
 
 
Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
 
 
02651 95820
 
 
Am Wasserturm
 
 
56727 Mayen
 
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Gisbert Bachem 
 
 Fachbereich 2 - Infrastruktur, Bauen und Umwelt 
  
 Fachbereichsleitung 
02642 20140
02642 2017740
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 102
 
Zimmernummer 102
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
Herr Peter Günther 
 
 Fachbereich 2 - Infrastruktur, Bauen und Umwelt 
  
  
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
 
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
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