Bebauungsplan
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bebauungsplan
 
Ein Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und gilt als 
Ortsrecht für und gegen Jedermann. Im Allgemeinen gehören 
Angaben über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren 
Grundstücksflächen sowie die erforderlichen Verkehrsflächen dazu. 
Bebauungspläne können auch Festsetzungen über die Gestaltung der Gebäude 
enthalten, wie etwa zu Dachformen und -neigungen, Drempel-, Trauf- oder 
Firsthöhen. Ferner sind in vielen Bebauungsplänen Vorschriften über die 
Durchgrünung der privaten Grundstücke enthalten. 
 
 
 
An dem Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans werden 
die Öffentlichkeit wie auch die von der Planung berührten Behörden beteiligt. Der 
Beginn und die Dauer eines Beteiligungsverfahrens werden im Amtsblatt der Stadt 
Remagen (Remagener Nachrichten) eine Woche vor Beginn des 
Beteiligungsverfahrens bekanntgegeben. Die Unterlagen können in dem genannten 
Zeitraum im Flur der Bauverwaltung eingesehen werden. Sie stehen gleichzeitig 
auch online auf der Website der Stadt Remagen als PDF-Dokument zur Ansicht und zum Herunterladen bereit. 
 
 
 
Die fristgerecht 
eingereichten Stellungnahmen werden schließlich vom Stadtrat ausgewertet und 
gewichtet. Im Zuge der Abwägung der Stellungnahmen unter- und gegeneinander 
entscheidet der Rat, ob und in welchem Umfang die Anregungen bei der Planung berücksichtigt 
werden. 
 
 
 
Bebauungspläne werden üblicherweise im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 
aufgestellt, so dass die Festsetzungen parzellenscharf sind. Neben den 
zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung werden weitere Festsetzungen 
durch Text getroffen. Dem Bebauungsplan wird eine Begründung beigefügt, die 
jedoch nicht Bestandteil der Satzung wird. Sie enthält selbst keine 
Festsetzungen, sondern erläutert die von der Gemeinde getroffenen Festsetzungen 
und den dabei entwickelten Planungsgedanken.
 
Rechtsgrundlagen
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Gisbert Bachem 
 
 Fachbereich 2 - Infrastruktur, Bauen und Umwelt 
  
 Fachbereichsleitung 
02642 20140
02642 2017740
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 102
 
Zimmernummer 102
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
Herr Peter Günther 
 
 Fachbereich 2 - Infrastruktur, Bauen und Umwelt 
  
  
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
 
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
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