Leitung und Vorbereitung von baulicher und sonstige Nutzung der Grundstücke
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
Bebauungspläne werden üblicherweise im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 aufgestellt, so dass die Festsetzungen parzellenscharf sind. Neben den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung werden weitere Festsetzungen durch Text getroffen. Dem Bebauungsplan wird eine Begründung beigefügt, die jedoch nicht Bestandteil der Satzung wird. Sie enthält selbst keine Festsetzungen, sondern erläutert die von der Gemeinde getroffenen Festsetzungen und den dabei entwickelten Planungsgedanken.
 
 
 
 
Bauleitplanung
 
Das Baugesetzbuch (BauGB) erteilt den Gemeinden den Auftrag, 
die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet 
vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu der Flächennutzungsplan 
und der Bebauungsplan. 
 
 
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung 
des Gemeindegebietes dar. Die Darstellungen sind dabei nur für die am 
Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange 
verbindlich. Der Bürger kann aus dem Flächennutzungsplan heraus keine Ansprüche 
ableiten. Der Flächennutzungsplan wurde im Maßstab 1:10.000 aufgestellt, 
so dass die Abgrenzungen der Nutzungen gegeneinander nicht parzellenscharf und 
daher auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplans zu konkretisieren sind.
 
 
 
 
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und gilt als Ortsrecht 
für und gegen Jedermann. Im Allgemeinen gehören Angaben 
über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren 
Grundstücksflächen sowie die erforderlichen Verkehrsflächen dazu. Bebauungspläne 
können auch Festsetzungen über die Gestaltung der Gebäude enthalten, wie etwa 
zu Dachformen und -neigungen, Drempel-, Trauf- oder Firsthöhen. Ferner sind in 
vielen Bebauungsplänen Vorschriften über die Durchgrünung der Privaten 
Grundstücke enthalten. 
 
Bebauungspläne werden üblicherweise im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 aufgestellt, so dass die Festsetzungen parzellenscharf sind. Neben den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung werden weitere Festsetzungen durch Text getroffen. Dem Bebauungsplan wird eine Begründung beigefügt, die jedoch nicht Bestandteil der Satzung wird. Sie enthält selbst keine Festsetzungen, sondern erläutert die von der Gemeinde getroffenen Festsetzungen und den dabei entwickelten Planungsgedanken.
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Peter Günther 
 
 Fachbereich 2 - Infrastruktur, Bauen und Umwelt 
  
  
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
 
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
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