Akteneinsicht in (archivierte) Bauakten
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Akteneinsicht in (archivierte) Bauakten
 
Neben dem Bauherrn erhält auch die Stadtverwaltung Remagen 
eine Ausfertigung der Baugenehmigung. Diese Zweitausfertigungen werden in der 
Bauverwaltung archiviert und dauerhaft aufbewahrt. Bei einzelnen Objekten reichen die so gesammelten Genehmigungen 
und zugehöriger Schriftverkehr bis in die 1880’er Jahre zurück („Altakten”). 
 
 
Eigentümer oder Personen, die vom Eigentümer schriftlich bevollmächtigt 
sind, erhalten Einsicht in die vorliegenden Genehmigungsunterlagen. Gegen 
Gebühr können Auszüge aus den Bauakten gefertigt werden. Kopien aus den Altakten 
sind auf Grund des Zustands der Akten i.d.R. nicht möglich, diese können bei 
der Einsichtnahme nur fotografiert werden. Eine Terminvereinbarung zur Akteneinsicht wird empfohlen. 
 
 
Der Standsicherheitsnachweis (Statik) oder andere 
Fachgutachten können nur bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als zuständige 
Baugenehmigungsbehörde eingesehen werden. Für Vorhaben, die nach dem 01.08.2015 
genehmigt wurden, ist allein der Bauherr für die Aufbewahrung der Statik und 
des Wärmebedarfsnachweises verantwortlich.
 
 
Eine Einsichtnahme in laufende Baugenehmigungsverfahren ist 
nur in begründeten Fällen und nur bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als 
zuständige Baugenehmigungsbehörde möglich.
 
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Peter Günther 
 
 Fachbereich 2 - Infrastruktur, Bauen und Umwelt 
  
  
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
 
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
Für diese Leistung gibt es kein(e)  Formular(e).