Festsetzung von Gewerbesteuer
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
Gewerbesteuer
 
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z.B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, den Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Stadt Remagen.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der Stadt Remagen jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt wird.
 
 
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, den Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Stadt Remagen.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der Stadt Remagen jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt wird.
 
Gewerbesteuerhebesatz: 380 v.H.
 
 
Rechtsgrundlagen
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Frau Katharina Bast 
 
 Fachbereich 4 - Finanzen 
  
 Sachgebiet 4.1 - Allgemeine Finanzwirtschaft 
02642 20150
02642 2017750
Rathaus (Hauptgebäude) 
Bachstraße 2 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 102
 
Zimmernummer 102
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
Frau Cara Truckenbrodt 
 
 Fachbereich 4 - Finanzen 
  
 Sachgebiet 4.1 - Allgemeine Finanzwirtschaft 
02642 20152
02642 2017752
Rathaus (Hauptgebäude) 
Bachstraße 2 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 102
 
Zimmernummer 102
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00